Sonstige Abstimmungen und Wahlen

Volksabstimmungen

Wahlhandlung

Um eine Volksabstimmung zu initieren muss zuerst ein Volksbegehren auf den Weg gebracht werden, hierfür muss ein Zulassungsantrag beim Innenministerium eingereicht werden. Gegenstand dieses Antrags muss ein ausgearbeiteter und begründeter Gesetzentwurf sein. Mindestens ein Zehntel (ca.10.000) wahlberechtigte Baden-Württemberger*innen müssen den Zulassungsantrag auf einem dafür vorgeschriebenen Formblatt mit ihrer Unterschrift unterstützen. Ist das Volksbegehren erfolgreich und stimmt der Landtag der Gesetzesvorlage nicht unverändert zu, findet anschließend eine Volksabstimmung statt.

Seit 1950 fanden auf dem Gebiet des heutigen Landes Baden-Württemberg mehrere direktdemokratische Urnengänge statt:
1950: Volksbefragung über die Neugliederung des Südwestraums (Württemberg-Baden, Baden, Württemberg-Hohenzollern)
1951: Volksabstimmung über die Neugliederung des Südwestdeutschen Raumes (Württemberg-Baden, Baden, Württemberg-Hohenzollern)
1956 und 1970: Volksbegehren und Volksentscheid in Baden(Baden)
1971: Volksbegehren und Volksabstimmung über die Auflösung des 5. Landtags von Baden-Württtemberg (Baden-Württemberg)
2011 :Volksabstimmung über das Bahnprojekt Stuttgart 21


Wahlberechtigt sind alle Bürger mit einer deutschen Staatsangehörigkeit. Grundvorraussetzung ist ein Eintrag in das örtliche Wählerverzeichnis zur Volksabstimmung. Das Alter für das aktive Wahlrecht liegt in Baden-Württemberg bei 16 Jahren. Die Wahlberechtigten haben eine Stimme. Mit dieser Stimme wird für JA oder NEIN gesttimmt. Bei der Volksabstimmung über ein Gesetz entscheidet die Mehrheit der gültigen Stimmen, außerdem muss mindestens ein Fünftel der Stimmberechtigten der Vorlage zustimmen (das sogenannte Zustimmungsquorum). Bei einer Volksabstimmung über eine Verfassungsänderung oder die Auflösung des Landtags ist die Zustimmung der Mehrheit der Stimmberechtigten erforderlich.

Die wichtigsten Rechtsgrundlagen für die Landtagswahl ist die Landeswahlordnung (LWO) und das Landeswahlgesetz (LWG)

Ergebnis der Volksabstimmung zu S21 in Ihringen

Bitte Beachten Sie, dieses Ergebnis gilt nur für die Gemeinde Ihringen.

Gesamtergebnis der Gemeinde Ihringen (PDF, 78 KB)

Ansprechpartner

Herr Florian Waßmer

Hauptamtsleiter

Bachenstraße 42
79241 Ihringen a.K.
Gebäude Rathaus Ihringen
Raum 204