Der Zweckverband Breitband Breisgau-Hochschwarzwald plant, finanziert und baut in Ihringen – mit Glasfaser bis in Ihr Gebäude!
Kommunaler und geförderter Breitbandausbau darf nur durchgeführt werden, wenn Vorgaben von EU, Bund und Land erfüllt sind. Die Förderkulisse unterscheidet hierbei zwischen den sogenannten weißen und grauen Flecken. Für beide Fleckenbereiche, also weiß und grau, erarbeitet der Zweckverband Breitband über vorgeschaltete Verfahren die Pflichtnachweise. Weiße und graue Flecken unterliegen unterschiedlichen Vorgaben des Bundes. Sie müssen aus dem Grund separate Verfahren durchlaufen. Nach Erfüllung aller Voraussetzungen hat der Zweckverband Breitband in der Verbandsgemeinde die Möglichkeit, vorhandenes Marktversagen auszugleichen und einen geförderten Breitbandausbau durchzuführen.
Glasfaser in den weißen Flecken
Ein weißer Fleck liegt vor, wenn durch den Markt technisch keine leitungsgebundene Bandbreite von mindestens 30 Mbit/s zur Verfügung gestellt werden kann und kein privater Anbieter einen Ausbau innerhalb von drei Jahren eigenwirtschaftlich leistet. In Zusammenarbeit mit der Gemeinde Ihringen wurde für die weißen Flecken ein Ausbaukonzept entwickelt und durch die Gremien der Gemeinde und des Zweckverbands Breitband beschlossen. In Folge konnten durch den Zweckverband Breitband Fördermittel zunächst beim Bund sowie nach deren Bewilligung in vorläufiger Höhe die Mittel zur Kofinanzierung beim Land Baden-Württemberg beantragt werden. Mit Zusicherung der Mittel von Bund und Land wurden die erforderlichen Leistungen für den Breitbandausbau EU-weit ausgeschrieben.
Aktueller Stand in Ihringen
Für das erste Los (Mitplanender Generalübernehmer) wurde bei der Ausschreibung ein mitplanender Generalübernehmer ermittelt, welcher die Leistungen für Planung und Bau aus einer Hand erbringt. Im März 2022 konnte der Verband den Zuschlag für das Los Ihringen an Menner Tiefbau GmbH als mitplanenden Generalübernehmer erteilen. Die Firmen regioDATA GmbH und Saphir Group unterstützen dabei das Unternehmen Menner Tiefbau GmbH in der weiteren Planung.
Nach Vergabe der Leistungen erstellt das Unternehmen Bauzeitenpläne. Über die Bauzeitenpläne wird der Zeitrahmen für den Ausbau konkretisiert. (folgt) Eine übersichtliche Zusammenfassung erhält das Vorhaben im Projektentwicklungsbericht. Über die Dauer der Umsetzung wird er sukzessive aktualisiert. (folgt)
Die weißen Flecken müssen nach Fördervorgabe vorrangig ausgebaut werden. Parallel und unabhängig wurden über eine weitere Markterkundung die potenziellen grauen Flecken in der Gemeinde festgestellt. Eine Adresse in einem grauen Fleck liegt vor, wenn eine Versorgung mit Downloadraten unter 100 Mbit/s vorherrscht jedoch mehr als 30 Mbit/s erreicht werden. Innerhalb der Vorgaben der Fördermittelgeber können bei der Erschließung von weißen Flecken trassenanliegende graue Fleckenvoraussichtlich frühzeitig einen Anschluss erhalten. Hierzu wird bauseitig – also dann wenn der Bauunternehmer vor Ort seine Arbeiten aufnimmt - ein Angebot erstellt. Alle weiteren Adressen im grauen Fleck werden in einem nächsten Schritt ausgebaut. Die Vorgehensweise richtet sich hierbei dann voraussichtlich nach dem geschilderten Weg für den Ausbau der weißen Flecken.
Sobald uns Karten und Bauzeitenpläne der Lose für die Grauen-Flecken-Adressen vorliegen, werden diese hier veröffentlicht.
Was können Sie tun?
Der Zweckverband benötigt Ihre Unterstützung für den Glasfaserhausanschluss an Ihrem Gebäude.
Adresse finden Finden Sie über den Kartenauszug heraus, ob Ihre Adresse in unserem Ausbaugebiet für die weißen Flecken liegt. Oder prüfen Sie direkt Ihre Adresse auf der Projektseite des Netzbetreibers.
Grundstücksnutzungsvertrag Schließen Sie mit dem Zweckverband Breitband einen Grundstücksnutzungsvertrag ab. Dieser erlaubt dem Zweckverband Breitband ein Leerrohr bis in die Innenseite Ihrer Außenmauer – dem Hausübergabepunkt - zu verlegen. Sollten Sie Mieter sein, sprechen Sie zunächst mit Ihrem Vermieter bzw. dem Eigentümer. Derzeit erhalten Sie die Grundstücksnutzungsvertrag des Zweckverbands Breitband beim Betreiber des Verbandsnetzes. Wenn es sich bei Ihrem Hausanschluss um einen weißen Fleck handelt, werden Sie direkt angeschrieben und angesprochen.
Weitere Informationen zum Stichwort Breitbandausbau finden sich in derRubrik "Häufige Fragen und Antworten" auf www.zvbbh.de.
Ausbau Der Zweckverband Breitband plant und baut das Glasfasernetz bis zum geförderten Hausübergabepunkt - und für Sie ohne Kosten. Der Grundstücksnutzungsvertrag ist dabei Voraussetzung. Ohne diesen kann kein Anschluss gelegt werden. Für einen nachträglichen Anschluss können Kosten anfallen.
Glasfaserprodukte Nach Baufertigstellung und Übergabe funktionaler Netzabschnitte an den Netzbetreiber benötigt dieser noch Zeit für die Inbetriebnahme. Sie können sich schon heute über Glasfaserprodukte erkundigen. Informationen erhalten Sie beim Netzbetreiber des Verbandsnetzes: www.vodafone.de/glasfaserpower. Über open acess steht das Netz allen Anbietern offen, wenn diese sich auf das Verbandsnetz aufschalten wollen.