Sanierungsgebiet „Kirchstraße / Scherkhofenstraße“

Sanierungsgebiet „Kirchstraße / Scherkhofenstraße“

Haus
Quelle: KommunalKonzept BW GmbH

Förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets „Kirchstraße / Scherkhofenstraße“ § 142 Baugesetzbuch (BauGB)

In der öffentlichen Sitzung vom 27.02.2023 hat der Gemeinderat das Sanierungsgebiet „Kirchstraße / Scherkhofenstraße“ förmlich festgelegt.
Seither ist es möglich Fördergelder für private Maßnahmen bei der Gemeinde zu beantragen. Im Rahmen des Sanierungsgebiets können bis 2031 Fördergelder bereitgestellt werden.

Vorbereitende Untersuchungen „Kirchstraße / Scherkhofenstraße“ gemäß § 141 Baugesetzbuch
Bevor ein Sanierungsgebiet nach § 142 BauGB festgelegt werden kann, sind vorbereitende Untersuchungen durchzuführen. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 25.07.2022 den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen beschlossen und die KommunalKonzept BW GmbH beauftragt, diese durchzuführen.

Ziel der vorbereitenden Untersuchungen war es, Anregungen, Ideen und Kritik an der geplanten Sanierungsmaßnahme „Kirchstraße / Scherkhofenstraße“ zu sammeln und Aussagen zur grundsätzlichen Mitwirkungsbereitschaft sowie auch evtl. notwendige Sanierungsmaßnahmen an dem jeweiligen Gebäude zu erfassen.

Abgrenzungsgebiet

Am 25.10.2022 fand, zusammen mit der KommunalKonzept BW GmbH, Herrn Bürgermeister Eckerle und der Bauverwaltung Ihringen, eine Informationsveranstaltung zum geplanten Sanierungsgebiet und zu den Fördermöglichkeiten für private Eigentümer statt. Für Ihr Interesse und die rege Teilnahme interessierter Bürger möchten wir uns an dieser Stelle nochmals bedanken.
 
Im November 2022 wurde von allen Gebäuden eine Bestandsaufnahme von außen durchgeführt. Nach Auswertung aller Fragebögen und Unterlagen wurde im Februar 2023 das Sanierungsgebiet vom Gemeinderat förmlich festgelegt.

Auf dieser Website erhalten Sie die Abgrenzung des Sanierungsgebiets (1,5 MB) der vorbereitenden Untersuchungen sowie den vorläufigen Maßnahmenplan (1,6 MB) mit den geplanten öffentlichen Maßnahmen.

Sofern Sie eine Sanierungsmaßnahme an Ihrem Gebäude planen, bitten wir Sie frühzeitig Kontakt mit dem Sanierungsträger oder der Gemeinde aufzunehmen.

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Zusätzlich sind wir Ihnen jederzeit bei Fragen rund um die Sanierung behilflich:
 
KommunalKonzept BW GmbH
Florestan Ballstaedt
0761 / 557389-42
f.ballstaedt@kommunalkonzept.de
 
Gemeindeverwaltung Ihringen
Annalena Tebel
07668 / 7108-32
Tebel.Annalena@ihringen.de