Allgemeine Steuern / Gebühren / Beiträge

Allgemeine Steuern / Gebühren / Beiträge

Die vollständige Übersicht sämtlicher Satzungen für die Erhebung für Steuern, Gebühren und Beiträgen finden Sie im Bereich des Ortsrechts.
 
Die folgende Übersicht beinhaltet die aktuelle Höhe der meistgesuchten Steuern, Gebühren und Beiträge.

Steuern

Grundsteuer A 360 v. H.
Grundsteuer B 430 v.H.
Gewerbesteuer 370 v.H.

Hundesteuer

Steuerpflicht besteht ab dem 3. Lebensmonat des Hundes
Für den 1. Hund: 108 €
Für jeden weiteren Hund: 216 €
Abweichend hiervon ist die Höhe für das halten eines Kampfhundes oder eines gefährlichen Hundes im Sinne von §5 (3) der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Ihringen (1.Änderung)

Zweitwohnungssteuer

Steuerpflicht besteht für Personen die eine Zweitwohnung in der Gemeinde Ihringen besitzen.
Die Höhe der Zweitwohnungssteuer beträgt aktuell 10% der jährlichen Nettokaltmiete.

Vergnügungssteuer

Der Steuersatz beträgt für jeden angefangenen Kalendermonat der Steuerpflicht für das Bereithalten eines Gerätes (§ 2 Abs. 1)

1. mit Gewinnmöglichkeit an den in § 2 Abs. 1 genannten Orten 18 Prozent der elektronisch gezählten Bruttokasse. Bei Verwendung von Chips, Token und dergleichen ist der hierfür maßgebliche Geldwert zugrunde zu legen.
 
2. ohne Gewinnmöglichkeit und
- aufgestellt in einer Spielhalle oder einem ähnlichen Unternehmen im Sinne von § 33 i oder § 60 a Abs. 3 der Gewerbeordnung € 75,00
- aufgestellt an einem sonstigen Aufstellungsort € 25,00

Gebühren

Abfallgebühren

Die Abfallbeseitigung ist Aufgabe des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald.
Müllgebühren, Abfallkalender, AbfallApp, Müllformulare sowie weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Landkreises.

Wasser- und Abwassergebühren

Wassergebühren 2,78 €/m³ zzgl. 7 % MwSt.
Schmutzwassergebühren 2,24 €/m³
Niederschlagswassergebühren 0,34 €/m²

Beiträge

Wasser- und Abwasserbeiträge

Wasserversorgungsbeitrag 2,38 € /m² Nutzungsfläche zzgl. 7 % MwSt.

Abwasserbeitrag 5,10 €/m² Nutzungsfläche
(nicht mehrwertsteuerpflichtig)

Ermäßigter Abwasserbeitrag 3,32 €/m² Nutzungsfläche
(nicht mehrwertsteuerpflichtig)

Ansprechpartnerin:

Frau Birgit Plesz
stellvertretende Rechnungsamtsleiterin
Gebäude Rathaus Ihringen
Raum 102

Allgemeine Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben der Artikel 12 bis 14 der Datenschutz-Grundverordnung bei der Verwaltung der Grund- und Gewerbesteuer