Allgemeine Steuern / Gebühren / Beiträge
Allgemeine Steuern / Gebühren / Beiträge
Die vollständige Übersicht sämtlicher Satzungen für die Erhebung für Steuern, Gebühren und Beiträgen finden Sie im Bereich des Ortsrechts.
Die folgende Übersicht beinhaltet die aktuelle Höhe der meistgesuchten Steuern, Gebühren und Beiträge.
Steuern
Hundesteuer
Steuerpflicht besteht ab dem 3. Lebensmonat des Hundes
Für den 1. Hund: 108 €
Für jeden weiteren Hund: 216 €
Abweichend hiervon ist die Höhe für das halten eines Kampfhundes oder eines gefährlichen Hundes im Sinne von §5 (3) der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Ihringen (1.Änderung)
Zweitwohnungssteuer
Steuerpflicht besteht für Personen die eine Zweitwohnung in der Gemeinde Ihringen besitzen.
Die Höhe der Zweitwohnungssteuer beträgt aktuell 10% der jährlichen Nettokaltmiete.
Vergnügungssteuer
Der Steuersatz beträgt für jeden angefangenen Kalendermonat der Steuerpflicht für das Bereithalten eines Gerätes (§ 2 Abs. 1)
1. mit Gewinnmöglichkeit an den in § 2 Abs. 1 genannten Orten 18 Prozent der elektronisch gezählten Bruttokasse. Bei Verwendung von Chips, Token und dergleichen ist der hierfür maßgebliche Geldwert zugrunde zu legen.
2. ohne Gewinnmöglichkeit und
- aufgestellt in einer Spielhalle oder einem ähnlichen Unternehmen im Sinne von § 33 i oder § 60 a Abs. 3 der Gewerbeordnung € 75,00
- aufgestellt an einem sonstigen Aufstellungsort € 25,00
Gebühren
Abfallgebühren
Die Abfallbeseitigung ist Aufgabe des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald.
Müllgebühren, Abfallkalender, AbfallApp, Müllformulare sowie weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Landkreises.
Wasser- und Abwassergebühren
Beiträge
Wasser- und Abwasserbeiträge
Ansprechpartnerin:
Allgemeine Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben der Artikel 12 bis 14 der Datenschutz-Grundverordnung bei der Verwaltung der Grund- und Gewerbesteuer