Leistungen

Meldung einer Driesche

Bei der Meldung einer Driesche können Hinweise auf nicht ordnungsgemäß bewirtschaftete Rebflächen abgegeben.

Zuständige Stelle

Ordungsamt der Gemeinde.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Es gibt keine Voraussetzungen.

Verfahrensablauf

Sie müssen die erforderlichen Unterlagen bei der Gemeinde einreichen. Die weitere Schritten werden dann von der Gemeinde übernommen.

Fristen

Es gibt keine Fristen.

Erforderliche Unterlagen

Flurstücksnummer sowie Bilder der Driesche.

Kosten

Es werden keine Gebühren erhoben.

Hinweise

Gemeinden als zuständige Behörden können neben der Verhängung eines Zwangsgeldes anordnen, dass Rebflächen gerodet werden, wenn die ordnungsgemäße Pflege im Sinne der guten fachlichen Praxis – regelmäßige Pflanzenschutzmaßnahmen, Bodenpflege und Rebschnitt – mindestens zwei Jahre in Folge unterblieben ist.

Rechtsgrundlage

Weinrechts-DVO BW

Freigabevermerk

30.06.2026 Gemeinde Ihringen