Leistungen
Meldung einer Driesche
Bei der Meldung einer Driesche können Hinweise auf nicht ordnungsgemäß bewirtschaftete Rebflächen abgegeben.
Zuständige Stelle
Ordungsamt der Gemeinde.
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Es gibt keine Voraussetzungen.
Verfahrensablauf
Sie müssen die erforderlichen Unterlagen bei der Gemeinde einreichen. Die weitere Schritten werden dann von der Gemeinde übernommen.
Fristen
Es gibt keine Fristen.
Erforderliche Unterlagen
Flurstücksnummer sowie Bilder der Driesche.
Kosten
Es werden keine Gebühren erhoben.
Hinweise
Gemeinden als zuständige Behörden können neben der Verhängung eines Zwangsgeldes anordnen, dass Rebflächen gerodet werden, wenn die ordnungsgemäße Pflege im Sinne der guten fachlichen Praxis – regelmäßige Pflanzenschutzmaßnahmen, Bodenpflege und Rebschnitt – mindestens zwei Jahre in Folge unterblieben ist.
Rechtsgrundlage
Weinrechts-DVO BW
Freigabevermerk
30.06.2026 Gemeinde Ihringen