Leistungen

Jagdschein - Verlängerung beantragen

Sie können Ihren Jagdschein für ein Jagdjahr oder für drei Jagdjahre verlängern lassen.

Die Jagdscheine anderer Bundesländer gelten auch in Baden-Württemberg.

Onlineantrag und Formulare

Zuständige Stelle

  • Wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: Die Stadtverwaltung
  • Wenn Sie in einem Landkreis wohnen: Das Landratsamt

Hinweis: Wenn Sie keine Hauptwohnung in Baden-Württemberg haben, ist die Verwaltung des Stadt-/Landkreises zuständig, in deren Bezirk Sie die Jagd ausüben wollen.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Voraussetzungen für den Jagdschein sind:

  • Nachweis einer Jagdhaftpflichtversicherung
  • Mindestalter: 16 Jahre

Wenn Sie zwischen 16 und 18 Jahren alt sind, erhalten Sie einen Jugendjagdschein.
Sie dürfen damit nur in Begleitung einer in der Jagd erfahrenen Person jagen.

Verfahrensablauf

Die Verlängerung Ihres Jagdscheins müssen Sie persönlich bei der zuständigen Stelle beantragen (direkt in der jeweiligen Stelle vor Ort, online (sofern dies angeboten wird) oder schriftlich per Post).
Senden Sie den Antrag mit der Post, müssen Sie die erforderlichen Unterlagen und Ihren Jagdschein beifügen.
Die zuständige Stelle sendet Ihnen den verlängerten Jagdschein ebenfalls mit der Post zurück.

Manche zuständige Stellen bieten auf ihren Internetseiten das Antragsformular zum Download an.

Bei schriftlicher Antragstellung erhalten Sie mit der Post einen Gebührenbescheid. Die zuständige Stelle kann auch eine Vorauszahlung der Gebühren verlangen.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis
  • Nachweis einer Jagdhaftpflichtversicherung mit einer Deckung von mindestens:
    • EUR 500.000 für Personenschäden und
    • EUR 50.000 für Sachschäden

Diese Versicherung muss bis zum Ablauf des Jagdscheins gültig sein.

Hinweis: Ihr Jagdschein wird nur für den Zeitraum verlängert, für den Sie die Versicherung abgeschlossen haben. Die Versicherung kann der zuständigen Stelle den Nachweis auch direkt elektronisch übermitteln.

Kosten

Der jeweils zuständige Stadt-/ Landkreis setzt die Jagdscheingebühr fest.

Zusätzlich fällt eine Jagdabgabe an:

  • für einen Tagesjagdschein: EUR 25,00
  • pro Jagdjahr, für das Sie einen Jagdschein besitzen: EUR 50,00

Hinweis: Die Jagdabgabe wird verwendet für

  • Jagdförderung
  • jagdliche Forschung
  • wildbiologische Forschung
  • Wildschadensverhütung

Hinweise

Hinweis zur Zuverlässigkeitsüberprüfung bei Jagdscheinverlängerung:

Wir weisen Sie darauf hin, dass (unabhängig von Ihrer Antragstellung) ca. 4 Monate vor Ablauf der Gültigkeit Ihres Jagdscheins Ihre Zuverlässigkeit im Sinne des Jagd-und Waffengesetzes automatisch überprüft wird.

So kann bei Antragstellung die reibungslose Jagdscheinverlängerung ohne längere Wartezeiten für Sie sichergestellt werden. Sollten Sie diese automatische Überprüfung jedoch nicht wünschen, ist dies formlos und schriftlich der Jagdbehörde mitzuteilen. Sollten Sie auch zum o.g. Zeitpunkt (ca. 4 Monate vor Ablauf Ihres Jagdscheins) nicht mehr in unserem Zuständigkeitsbereich wohnhaft sein, wird die Überprüfung zuständigkeitshalber nicht mehr durch uns durchgeführt.

Die Einreichung des Jagdscheins bei der Jagdbehörde zum Eintragen der Jagdscheinverlängerung ist notwendig!

Rechtsgrundlage

Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG):

  • § 26 Jägerprüfung, Jagdschein
  • § 27 Gebühren für Jagdschein und Jägerprüfung
  • § 28 Jagdabgabe

Gesetzesbeschluss des Landtags von Baden-Württemberg zur Einführung des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes (pdf)

Bundesjagdgesetz (BJagdG):

  • § 15 Allgemeines zum Jagdschein
  • § 16 Jugendjagdschein
  • § 17 Versagung des Jagdscheins
  • § 18 Entziehung des Jagdscheins

Verordnung des Ministeriums Ländlicher Raum über die Höhe der Jagdabgabe (JagdAbgV) vom 8. März 2022

Freigabevermerk

31.03.2025 Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg