Zurückschneiden von Hecken, Sträuchern und Bäumen an Straßen und Gehwegen

Zurückschneiden von Hecken, Sträuchern und Bäumen an Straßen und Gehwegen

Person beim Hecken schneiden

In der Zeit von Oktober bis Februar dürfen Hecken, Bäume und Sträucher zurückgeschnitten werden. Äste und Sträucher, die aus Garten in die Straßen und in den Gehweg hineinragen, können ein
ernsthaftes Sicherheitsrisiko für die Verkehrsteilnehmer darstellen.

Sie behindern nicht nur die Sicht an Kreuzungen und Einmündungen, sondern verdecken auch Verkehrszeichen, Beleuchtungen und Hausnummern.

Über Gehwegen muss eine Höhe von Mindestens 2,5 Metern und über Straßen eine Höhe von mindestens 4,5 Metern frei sein. An Straßenmündungen und Kreuzungen sind die Anpflanzungen so niedrig zu halten, dass eine ausreichende Übersicht für die Verkehrsteilnehmer gegeben ist (in der Regel 80 Zentimeter Höhe). Darüber hinaus sind Bäume, Sträucher und Hecken welche die öffentliche Beleuchtung, die Sicht auf Verkehrsschilder, Straßenschilder, Hausnummern usw. behindern, zurückzuschneiden.

Wir bitten Grundstückeigentümer bzw. Nutzungsberechtigte, dafür zu sorgen, dass Gehweg- und Straßenbereich gemäß diesen Vorschriften freigehalten wird und die überhängenden Äste, Sträucher und Hecken zurückgeschnitten werden.

Ihre Gemeindeverwaltung

(Erstellt am 22. Oktober 2025)