Hinweis auf die Polizeiverordnung- Hundehaltung
Hinweis auf die Polizeiverordnung- Hundehaltung

Aus gegebenen Anlass weisen wir darauf hin, dass nach § 13 Abs.3 Polizeiverordnung der Gemeinde Ihringen im Innenbereich auf öffentlichen Straßen und Gehwegen Hunde an der Leine zu führen sind.
Ebenso dürfen im Außenbereich Hunde ohne Begleitung einer Person, die durch Zuruf auf das Tier einwirken kann, nicht frei umherlaufen. Insbesondere in den Bereichen Kaibengasse und auf den Fahrradwegen Ihringen – Wasenweiler / Wasenweiler – Bötzingen bitten wir darauf zu achten die Hunde so zu führen, dass jederzeit auf den Hund eingewirkt werden kann oder andernfalls der Hund an die Leine
genommen wird.
Ordnungsamt Ihringen