Neues Namensrecht seit 1. Mai 2025

Neues Namensrecht seit 1. Mai 2025

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Seit dem 1. Mai 2025 ist im deutschen Recht sowohl für Ehenamen als auch für den Geburtsnamen von Kindern die Bestimmung eines Doppelnamens aus den Namen beider Eheleute bzw. Eltern möglich. Der Name darf jedoch nicht aus mehr als zwei Teilen bestehen. Doppelnamen können mit oder ohne Bindestrich geschrieben werden.

Beispiel: Die deutschen Staatsangehörigen Lisa Becker und Lukas Schmidt heiraten am 1. Mai 2025 in Deutschland. Anders als bisher können sie nun auch eine Kombination aus beiden Nachnamen als Ehenamen führen (z.B. Becker-Schmidt, Becker Schmidt, Schmidt-Becker oder Schmidt Becker). Ihre in der Ehe geborenen Kinder erhalten wie bisher automatisch auch diesen Ehenamen.

Auf der Webseite des Bundesministeriums der Justiz finden Sie ausführliche Informationen zum Thema und auch den Gesetzestext.
Der Bundesverband der deutschen Standesbeamtinnen und -beamten e.V. (BDS) hat Namens-Konfiguratoren bereitgestellt, welche Wahlmöglichkeiten ab dem 1. Mai 2025 nach dem deutschen Recht bestehen.

Erklävideos auf Youtube:

Erklärvideo Namensrecht Ehe der FSBW

Erklärvideo Namensrecht Kind der FSBW 

(Erstellt am 02. Mai 2025)