Neuerungen bei der Beantragung von Ausweisdokumenten ab Mai 2025

Neuerungen bei der Beantragung von Ausweisdokumenten ab Mai 2025

Muster eines Personalausweises

Im Zuge der Entbürokratisierung und Digitalisierung im Pass- und Ausweiswesen ergeben sich ab Mai 2025 wichtige Änderungen für alle Bürgerinnen und Bürger:

Für die Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen dürfen künftig nur noch digitale Lichtbilder verwendet werden.

Hierfür wurde ein Aufnahmesystem für biometrische Daten bei der Bundesdruckerei bestellt. Mit diesem System kann die Gemeinde die Erstellung der digitaler Fotos direkt im Bürgerbüro ermöglichen.

Hinweis: Stand 17.04.2025 wurde das System noch nicht geliefert. Wir informieren Sie umgehend, sobald die Nutzung möglich ist.

Bis dahin bitten wir Sie, ein digitales Lichtbild bei einem lizensierten Fotodienstleister anfertigen zu lassen. Sie erhalten dort einen QRCode, der im Bürgerbüro vorgelegt werden muss.
Jede Behörde hat nur über einen vom Fotodienstleister ausgedruckten Code Zugang zum hinterlegten Lichtbild in der Cloud. Das heißt, eine Behörde kann in der Cloud kein Foto „suchen“ (weil in der Cloud weder Name/Vorname etc. gespeichert werden).

Sind die aus der Cloud heruntergeladenen Fotos biometrisch nicht einwandfrei, muss das Lichtbild wie gewohnt abgelehnt werden.

Da ein Test im Echtbetrieb erst ab 1. Mai 2025 möglich sein wird, und auch das Abrufen von außer Haus erstellten Lichtbildern vorher nicht getestet werden kann, bitten wir um Verständnis, sofern es in den ersten Tagen zu „Anlaufschwierigkeiten“ kommt.

Ihr Team vom Bürgerbüro

(Erstellt am 23. April 2025)