Neue Parkregelung auf dem Dreschschopfparkplatz

Neue Parkregelung auf dem Dreschschopfparkplatz

Schild auf dem Parkplatz

Der Dreschschopfparkplatz der Gemeinde Ihringen ist mit einer Fläche von rund 4.000 m² und etwa 150 Stellplätzen einer der größten Parkplätze der Gemeinde. Er dient als zentrale Anlaufstelle für Pendler, Wanderer, Besucher des Sportgeländes sowie des Veranstaltungsgebäu des Dreschschopf.

In den vergangenen Jahren häuften sich Beschwerden über dauerhaft abgestellte Wohnmobile, Anhänger, Boote sowie Gewerbefahrzeuge. Diese nehmen teilweise mehr als einen Stellplatz in Anspruch, wodurch insbesondere an Veranstaltungstagen die verfügbaren
Parkmöglichkeiten stark eingeschränkt sind.

Die bislang geltende Parkregelung ließ nahezu keine Einschränkungen zu. So war unter anderem das dauerhafte Abstellen von Wohnmobilen und Gewerbefahrzeugen sowie das Abstellen von Anhängern ohne Zugfahrzeug für bis zu 14 Tage zulässig.

Nach Beteiligung verschiedener Fachbehörden wurde ein neues Parkraumkonzept erarbeitet, das am 13.02.2025 vom Ortschaftsrat und am 17.02.2025 vom Gemeinderat beschlossen wurde. Das Landratsamt hat den Verkehrsplan inzwischen genehmigt und  angeordnet. Die Technischen Betriebe der Gemeinde haben nun die Anordnung entsprechend umgesetzt.

Ab sofort gilt auf dem Dreschschopfparkplatz folgende Regelung:

• Nur Fahrzeuge mit einer PKW-Zulassung (max. 3,5 Tonnen) dürfen den Parkplatz nutzen.
• Ausnahme: Zwei gebührenpflichtige Stellplätze für Wohnmobile stehen weiterhin zur Verfügung.

Die Buchung der Wohnmobilstellplätze erfolgt digital über eine App bzw. einen QR-Code vor Ort. Die Gebühr beträgt 10,00 € pro Nacht. Wir bitten alle Nutzerinnen und Nutzer um Beachtung der neuen Regelung und danken für Ihr Verständnis.

(Erstellt am 30. Juli 2025)