Fälligkeit 1. Abschlagszahlung Wasser- und Abwassergebühren
Fälligkeit 1. Abschlagszahlung Wasser- und Abwassergebühren

Wir weisen Sie darauf hin, dass die 1. Abschlagszahlung 2025 für Wasser- und Abwassergebühren am 31.03.2025 zur Zahlung fällig ist.
Bitte überweisen Sie die Abgabenschuld pünktlich zum Fälligkeitstermin auf ein Konto der Gemeinde Ihringen, um unnötige Nebenforderungen wie Säumniszuschläge und Mahngebühren zu verhindern.
Volksbank Breisgau-Markgräflerland
IBAN: DE45680615050010615518
BIC: GENODE61IHR
Sparkasse Staufen-Breisach
IBAN: DE53680523280006000095
BIC: SOLADES1STF
Vermerken Sie bitte auf dem Überweisungsträger den Zahlungspflichtigen und das Buchungszeichen 5.8888... .
Allen Zahlungspflichtigen, die am Lastschrifteinzugsverfahren teilnehmen, werden die Beträge zum Fälligkeitstermin vom angegebenen Girokonto abgebucht.
Gemeindekasse
Tel: 7108-12 oder -13