Das Klimaschutzmanagement informiert

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Kaffeetasse mit Stift und Blatt auf dem Förderung steht

KfW Zuschuss Nr. 458 „Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude“
Was wird gefördert?
• Kauf und Installation von z.B. Solarthermieanlagen, Biomasseheizungen oder Wärmepumpen
• Planungsleistungen und Baubegleitung

Wer wird gefördert?
• Privatpersonen, die Eigentümer*innen von Ein- oder Mehrfamilienhäusern sind, sowie Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)

Wie hoch ist der Zuschuss?
• max. 70 % und 30.000 € Zuschuss für Einfamilienhäuser (bei WEG höher)
• 30 % Grundförderung
• + 5 % beim Einbau von Wärmepumpen
• + 20 % wenn Öl-, Kohle-, Gas-Etagen-, Nachtspeicherheizungen oder mind. 20 Jahre alte Gas- oder Biomasseheizungen ausgetauscht werden • + 30 % bei zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen von max. 40.000 €

Mehr Infos auf der Homepage der KfW oder unter 0800 539 9013 (kostenfrei)

(Erstellt am 11. Februar 2026)