Hundesteuerbescheide 2025 – Anmeldung der Hundehaltung

Hundesteuerbescheide 2025 – Anmeldung der Hundehaltung

Hundesteuerformular

In den letzten Tagen wurden die Hundesteuerbescheide für 2025 zugestellt.
Neue Hundesteuermarken werden keine ausgegeben, die bisherige Hundesteuermarke (blau) mit dem Aufdruck „2023 – 2025“ Gemeinde Ihringen“ ist weiterhin gültig.

Gleichzeitig möchten wir auf die Verpflichtung zur Anzeige der Hundehaltung hinweisen.
Nach der Hundesteuersatzung der Gemeinde Ihringen ist das Halten von mehr als drei Monate alten Hunden im Gemeindegebiet steuerpflichtig.
Wer einen Hund in seinen Haushalt aufgenommen hat, ist verpflichtet, ihn innerhalb eines Monats nach dem Beginn der Haltung oder nachdem der Hund das steuerbare Alter erreicht hat, bei der Gemeinde anzumelden.

Bei der Festsetzung der Hundesteuer vertraut die Gemeinde auf die Angaben und Ehrlichkeit ihrer Bürger.
Eine gerechte Besteuerung aller in Ihringen gehaltenen Hunde ist aber auch im Sinne derjenigen, die ihre Hunde korrekt angemeldet haben.
Sollten Sie also einen oder mehrere Hunde halten und haben Sie diese(n) bislang nicht angemeldet, sind Sie verpflichtet, dies nachzuholen.
Wir weisen darauf hin, dass derjenige zuwiderhandelt, der seinen Meldepflichten nicht nachkommt. Zuwiderhandlungen gegen diese Meldepflicht stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld geahndet werden.

Ihre schriftliche Anmeldung nimmt Frau Plesz im Rathaus -Zimmer 102- entgegen. Sie steht Ihnen unter der Tel.-Nr. 7108-11 für weitere Auskünfte zur Verfügung.

Hier finden Sie die entsprechende Formulare bzw. den Onlinedienst.
 
Gemeinde Ihringen
-Rechnungsamt-

(Erstellt am 14. Januar 2025)