Fälligkeit 4. Rate Grund- und Gewerbesteuer 2025 sowie Pacht aus unbebauten Grundstücken 2025

Fälligkeit 4. Rate Grund- und Gewerbesteuer 2025 sowie Pacht aus unbebauten Grundstücken 2025

Laptop, Taschenrechner und Formulare

Wir weisen Sie auf folgende Fälligkeitstermine hin:

• Pacht aus unbebauten Grundstücken, fällig am 11.11.2025
• Grund- und Gewerbesteuer 4. Rate 2025, fällig am 15.11.2025

Bitte überweisen Sie die Abgabeschuld pünktlich zum Fälligkeitstermin auf ein Konto der Gemeinde Ihringen um unnötige Nebenforderungen wie Mahngebühren und Säumniszuschläge zu verhindern.

Volksbank Breisgau-Markgräflerland
IBAN: DE45 6806 1505 0010 6155 18
BIC: GENODE61IHR

Sparkasse Staufen-Breisach
IBAN: DE53 6805 2328 0006 0000 95
BIC: SOLADES1STF

Vermerken Sie bitte auf dem Überweisungsträger den Zahlungspflichtigen und das entsprechende Buchungszeichen.

Allen Zahlungspflichtigen, die am Lastschrifteinzugsverfahren teilnehmen, werden die Beträge zum Fälligkeitstermin vom angegebenen Girokonto abgebucht.

Gemeindekasse
Tel. 7108-12 oder -13

(Erstellt am 12. November 2025)