Fälligkeit 2. Rate Grundsteuer und Gewerbesteuer
Fälligkeit 2. Rate Grundsteuer und Gewerbesteuer

Wir weisen Sie darauf hin, dass die 2. Rate für Grundsteuer und Gewerbesteuer am 15.05.2025 zur Zahlung fällig ist.
Bitte überweisen Sie die Abgabenschuld pünktlich zum Fälligkeitstermin auf ein Konto der Gemeinde Ihringen, um unnötige Nebenforderungen wie Mahngebühren und Säumniszuschläge zu verhindern.
Volksbank Breisgau-Markgräflerland
IBAN: DE45680615050010615518
BIC: GENODE61IHR
Sparkasse Staufen-Breisach
IBAN: DE53680523280006000095
BIC: SOLADES1STF
Vermerken Sie bitte auf dem Überweisungsträger den Zahlungspflichtigen und das entsprechende Buchungszeichen.
Allen Zahlungspflichtigen, die am Lastschrifteinzugsverfahren teilnehmen, werden die Beträge zum Fälligkeitstermin vom angegebenen Girokonto abgebucht.
Gemeindekasse
Tel: 7108-12 oder -13