Fälligkeit 2. Abschlagszahlung Wasser- und Abwassergebühren, Grundsteuer Jahreszahler, Zweitwohnungssteuer
Fälligkeit 2. Abschlagszahlung Wasser- und Abwassergebühren, Grundsteuer Jahreszahler, Zweitwohnungssteuer

Wir weisen Sie auf folgende Fälligkeitstermine hin
2. Abschlagszahlung
Wasser- und Abwassergebühren
fällig am 30.06.2023
Grundsteuer Jahreszahler
fällig am 01.07.2023
Zweitwohnungssteuer
fällig am 01.07.2023
Bitte überweisen Sie die Abgabenschuld pünktlich zum Fälligkeitstermin auf ein Konto der Gemeinde Ihringen, um unnötige Nebenforderungen wie Mahngebühren und Säumniszuschläge zu verhindern.
Volksbank Breisgau Markgräflerland
IBAN: DE45 6806 1505 0010 6155 18 BIC: GENODE61IHR
Sparkasse Staufen-Breisach
IBAN: DE53 6805 2328 0006 0000 95 BIC: SOLADES1STF
Vermerken Sie bitte auf dem Überweisungsträger den Zahlungspflichtigen und das entsprechende Buchungszeichen.
Allen Zahlungspflichtigen, die am Lastschrifteinzugsverfahren teilnehmen, werden die Beträge zum Fälligkeitstermin vom angegebenen Girokonto abgebucht.
Gemeindekasse
Tel.: 7108 -12 oder -13