Fälligkeit 2. Abschlagszahlung Wasser- und Abwassergebühren, Grundsteuer Jahreszahler, Zweitwohnungssteuer

Fälligkeit 2. Abschlagszahlung Wasser- und Abwassergebühren, Grundsteuer Jahreszahler, Zweitwohnungssteuer

Steuerformulare + Taschenrechner

Wir weisen Sie auf folgende Fälligkeitstermine hin 

2.  Abschlagszahlung 
Wasser- und Abwassergebühren 
fällig am 30.06.2023 

Grundsteuer Jahreszahler 
fällig am 01.07.2023 

Zweitwohnungssteuer 
fällig am 01.07.2023 

Bitte überweisen Sie die Abgabenschuld pünktlich zum Fälligkeitstermin auf ein Konto der Gemeinde Ihringen, um unnötige Nebenforderungen wie Mahngebühren und Säumniszuschläge zu verhindern. 

Volksbank Breisgau Markgräflerland 
IBAN: DE45 6806 1505 0010 6155 18  BIC: GENODE61IHR

Sparkasse Staufen-Breisach 
IBAN: DE53 6805 2328 0006 0000 95  BIC: SOLADES1STF 

Vermerken Sie bitte auf dem Überweisungsträger den Zahlungspflichtigen und das entsprechende Buchungszeichen. 

Allen Zahlungspflichtigen, die am Lastschrifteinzugsverfahren teilnehmen, werden die Beträge zum Fälligkeitstermin vom angegebenen Girokonto abgebucht. 
  
Gemeindekasse  
Tel.: 7108 -12 oder -13 

(Erstellt am 17. Mai 2023)