Fälligkeit 1. Abschlagszahlung Wasser- und Abwassergebühren

Fälligkeit 1. Abschlagszahlung Wasser- und Abwassergebühren

Wasserzähler

Wir weisen Sie darauf hin, dass die 1. Abschlagszahlung für Wasser- und Abwassergebühren am 31.03.2024 zur Zahlung fällig ist.
Bitte überweisen Sie die Abgabenschuld pünktlich zum Fälligkeitstermin auf ein Konto der Gemeinde Ihringen.
Dadurch vermeiden Sie unnötige Nebenforderungen wie Mahngebühren und Säumniszuschläge.

Volksbank Breisgau Markgräflerland
IBAN: DE45 6806 1505 0010 6155 18 BIC: GENODE61IHR
Sparkasse Staufen-Breisach
IBAN: DE53 6805 2328 0006 0000 95 BIC: SOLADES1STF

Vermerken Sie auf dem Überweisungsträger bitte den Zahlungspflichtigen und das entsprechende Buchungszeichen.
Allen Zahlungspflichtigen, die am Lastschrifteinzugsverfahren teilnehmen, werden die Beträge zum Fälligkeitstermin vom angegebenen Girokonto abgebucht.

Gemeindekasse Tel.: 7108 -12 oder -13

(Erstellt am 27. März 2024)