Ausfall der Müllabfuhr bei Straßenglätte

Ausfall der Müllabfuhr bei Straßenglätte

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Im Winter kann es vorkommen, dass das Entsorgungsunternehmen einzelne Straßenzüge aufgrund von Glätte oder Schnee nicht anfahren kann.
In solchen Fällen gilt die folgende Regelung:

Falls Müllgefäße am Abfuhrtag witterungsbedingt nicht geleert werden können, bitte die Gefäße noch stehen lassen. Es wird versucht, innerhalb von 2 Werktagen die Leerung nachzuholen.
Ist auch während dieses Zeitraumes keine Abfuhr möglich, werden die Müllgefäße erst wieder am nächsten regulären Abfuhrtag geleert.

Bei Ihrer Gemeindeverwaltung erhalten Sie in diesen Ausnahmenfällen für Bio- und Restabfall einen „Winternotfallsack“.

Dieser wird bei der nächsten Restmüllabfuhr mitgenommen.

Haben Sie noch Fragen?
Abfallberatung Tel.: 0761 2187 9707
www.lkbh.de/alb

(Erstellt am 12. Dezember 2024)