Auflösung der kommunalen Grundbucheinsichtsstelle der Gemeinde Ihringen zum 30.06.2026
Auflösung der kommunalen Grundbucheinsichtsstelle der Gemeinde Ihringen zum 30.06.2026

Liebe Bürgerinnen und Bürger,
wir möchten Sie darüber informieren, dass die kommunale Grundbucheinsichtsstelle bei der Gemeinde Ihringen zum 30.06.2026 aufgelöst wird.
Ab dem 01.07.2026 ist es damit nicht mehr möglich, direkt bei der Gemeinde Ihringen Grundbucheinsicht zu nehmen oder Grundbuchabschriften zu erhalten. Zukünftig werden diese Leistungen ausschließlich über das zuständige Grundbuchamt beim Amtsgericht Emmendingen angeboten. Auf der Homepage des Amtsgerichts Emmendingen (https://amtsgericht-emmendingen.justiz-bw.de) besteht die Möglichkeit, entsprechende Abschriften online zu beantragen. Unterschriftsbeglaubigungen, die bislang ebenfalls über die kommunale Grundbucheinsichtsstelle angeboten wurden, können bei Notarinnen und Notaren vorgenommen werden.
Wo erhalte ich zukünftig Grundbucheinsicht- oder Auszüge?
Für alle Anliegen rund um das Grundbuch (z. B. Grundbucheinsicht, amtliche oder einfache Grundbuchauszüge) wenden Sie sich bitte direkt an das Grundbuchamt beim Amtsgericht Emmendingen.
Kontaktdaten:
Amtsgericht Emmendingen
-Grundbuchamt-
Liebensteinstraße 2
79312 Emmendingen
Tel.: 07641/96587-600
E-Mail: poststelle@gbaemmendingen.justiz.bwl.de
Homepage: https://amtsgericht-emmendingen.justiz-bw.de
Wir danken für Ihr Verständnis.