Ergänzung zur Allgemeinverfügung zur Aufstallungspflicht
Ergänzung zur Allgemeinverfügung zur Aufstallungspflicht

Ergänzung zur Meldung vom 28.02.2023.
Auf dem Gebiet des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald und in angrenzenden Regionen sind inzwischen mehrere Vögel infolge der Geflügelpest verendet.
Daher hat das Veterinäramt des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald in einer weiteren Allgemeinverfügung eine Aufstallungspflicht für den gesamten Landkreis erlassen. Alle Geflügelhalter haben demnach mit sofortiger Wirkung das Geflügel aufzustallen.
Meldung vom 28.02.2023:
Geflügelpest – Landratsamt ordnet Aufstallungspflicht an
Das Friedrich-Löffler-Institut hat heute den Geflügelpestverdachtsfall bei einer toten Möwe aus Breisach bestätigt. Auch in der Stadt Freiburg wurde inzwischen bei zwei am Dietenbachsee gefundenen Wasservögeln das Geflügelpestvirus nachgewiesen.
Es besteht daher die Gefahr, dass sich das Virus in der Wildvogelpopulation weiterverbreitet und auch in Geflügelhaltungen oder andere Vogelbestände eingeschleppt wird.
Das Veterinäramt des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald hat daher eine Allgemeinverfügung zur Aufstallungspflicht für die Gemeinden im westlichen Kreisgebiet (Also auch Ihringen) angeordnet. Diese umfasst alle privaten und gewerblichen Tierhaltungen. Die Allgemeinverfügung ist auf der Internetseite des Landratsamtes veröffentlicht und gilt ab dem 28. Februar 2023. Sie ist zunächst bis zum 31. März verpflichtend. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald.