Kontakt
Gemeinde Ihringen
Bachenstraße 42
79241 Ihringen am Kaiserstuhl
Tel.: 0 76 68 / 71 08 - 0
Fax: 0 76 68 / 71 08 - 50
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Ortsverwaltung Wasenweiler
Schulstraße 1
79241 Ihringen
Tel.: 0 76 68 / 214
Fax: 0 76 68 / 94 482
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ov.wasenweiler@ihringen.de
Anfahrt/Ortsplan
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Generelle Informationen zur zuständigen Stelle
Zuständig istdas Grundbuchamt beziehungsweise die Grundbucheinsichtsstelle (falls eingerichtet)
Hinweis: In Baden-Württemberg ist das Grundbuchamt großteils noch bei den Gemeinden angesiedelt. Die Grundbuchämter werden aber im Zuge der Grundbuchamtsreform nun schrittweise in die Amtsgerichte eingegliedert. Auch durch Einführung der maschinellen Grundbuchführung besitzen nicht mehr alle Gemeinden ein Grundbuchamt. Ob die betroffene Gemeinde ein Grundbuchamt besitzt, erfahren Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Beschreibung:
Die Aufgabe des Grundbuchamtes ist die Führung des Grundbuchs.
Es ist zuständig für sämtliche Eintragungen in das Grundbuch, wie
insbesondere:
- Eigentumsumschreibungen
- Grundschulden
- Hypotheken
- Grunddienstbarkeiten
- Vormerkungen
Im württembergischen Landesteil sind die Grundbuchämter bei den Notariaten angesiedelt. Gleiches gilt im badischen Landesteil für die größeren Städte, in den kleineren Gemeinden sind die Grundbuchämter dagegen den Gemeindeverwaltungen angegliedert.
Formulare und Online-Dienste
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Elektronisches Grundbuch EGB (Online-Dienst)Berechtigte Behörden, Banken, Versicherungen und Notare können Grundbuch-Auskünfte bei der Grundbuchdatenzentrale online abrufen. Bis 2010 sollen dort alle Grundbücher elektronisch erfasst sein.

