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Gemeinde Ihringen
Bachenstraße 42
79241 Ihringen am Kaiserstuhl
Tel.: 0 76 68 / 71 08 - 0
Fax: 0 76 68 / 71 08 - 50
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Ortsverwaltung Wasenweiler
Schulstraße 1
79241 Ihringen
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Generelle Informationen zur zuständigen Stelle
Zuständig istdas für den Wohnsitz der Erblasserin oder des Erblassers örtlich zuständige Notariat
Kontakt:
Beschreibung:
Das baden-württembergische Amtsnotariat ist wie jedes Notariat zuständig für
- Beurkundungen jeder Art, wie beispielsweise Grundstückskaufverträge, Gesellschaftsverträge, Testament und Eheverträge, sowie für
- Beglaubigungen von Unterschriften, Handzeichen und Abschriften.
Die Besonderheit des baden-württembergischen Amtsnotariats besteht darin, dass die Notare für ihren Notariatsbezirk auch als Nachlassrichter, im württembergischen Rechtsgebiet zudem teilweise als Betreuungsrichter sowie als Grundbuchbeamte tätig sind. Außerdem sind sie für die amtliche Verwahrung der Verfügungen von Todes wegen zuständig.
Der Notar eröffnet als Nachlassrichter Testamente und erteilt Erbscheine. Kranken oder Behinderten, die nicht mehr in der Lage sind, ihre Angelegenheiten selbst zu regeln, wird vom (württembergischen) Notar als Betreuungsrichter ein (rechtlicher) Betreuer bestellt. In seiner Eigenschaft als Grundbuchbeamter dokumentiert der Notar außerdem die Rechtsverhältnisse an Grundstücken im Grundbuch.

