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Generelle Informationen zur zuständigen Stelle
Zuständig istdie Hochwasser-Vorhersage-Zentrale (HVZ) der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW)
Postanschrift:
Postfach: 10 01 6376231 Karlsruhe
Kontakt:
Beschreibung:
Die Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW) ist zuständig für
- den Umweltschutz,
- den Natur- und Artenschutz,
- den technischen Arbeitsschutz und
- den Strahlenschutz in Baden-Württemberg.
In diesen Bereichen berät die LUBW die Landesregierung konzeptionell und fachlich. Zudem unterstützt sie die Landesbehörden bei dem Verwaltungsvollzug sowie der fachlichen Fortbildung im technischen Arbeitsschutz und Umweltschutz.
Die LUBW beobachtet die Umwelt, erhebt umweltbezogene Daten und wertet diese aus. Die Dokumentation der Ergebnisse und Informationen erfolgt in Datenbanken und Katastern. Im Bereich des technischen Umweltschutzes besteht eine enge Verbindung zur Gewerbeaufsicht.
Das Tätigkeitsfeld der LUBW umfasst
- die fachliche Beurteilung umweltrelevanter Sachverhalte,
- die fachliche Beurteilung von geplanten Maßnahmen und Technologien,
- die Konzeption und Durchführung von Projekten,
- die Information der Öffentlichkeit,
- die Sachverständigentätigkeit und
- den Forschungstransfer.
Im Rahmen dieser Tätigkeiten arbeitet die LUBW mit den staatlichen und kommunalen Behörden, mit Verbänden und öffentlichen Einrichtungen sowie den Institutionen der Wissenschaft und Forschung zusammen.
Die Hochwasservorhersagezentrale der LUBW informiert über die aktuellen Wasserstände an Rhein, Neckar, Donau, Main und an deren wichtigen Nebenflüssen. Im Hochwasserfall werden regelmäßig aktualisierte Hochwasservorhersagen und Lageberichte per Telefonansage, Faxabruf, Videotext, Handy-wap und Internet herausgegeben.
Das Institut für Seenforschung der LUBW in Langenargen überwacht den Zustand und die Entwicklung des Bodensees. Neben der Qualität des Seewassers werden auch die Ufer- und Flachwasserzone sowie der Seeboden regelmäßig untersucht. Diese Aufgabe nimmt das Institut für Seenforschung nicht nur für das Land Baden-Württemberg, sondern auch für die Internationale Gewässerschutzkommission für den Bodensee wahr.
Das Agenda-Büro leistet den Kommunen in Baden-Württemberg praxisnahe Hilfestellung bei der Umsetzung des 1992 in Rio verabschiedeten Aktionsprogramms für eine umweltverträgliche, nachhaltige Entwicklung. Es ist Informationsdrehscheibe für alle Aspekte des Agenda-Prozesses und stellt zahlreiche Praxisleitfäden, Arbeitshilfen und Beratungsangebote zur Verfügung. Es arbeitet hierzu mit dem baden-württembergischen Städtetag, Gemeindetag, Landkreistag und mit Einrichtungen wie der Klimaschutz- und Energieagentur zusammen.
Die Fach- und Dienstaufsicht über die LUBW führt das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft. Ausgenommen hiervon ist die Fachaufsicht für die Aufgabenbereiche des Natur- und Artenschutzes, die vom Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz wahrgenommen wird.
Thematische Übersicht zu den Formularen/Onlinediensten:
Beschreibung:
Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft (UM) ist zuständig für die Grundsatzfragen der Umwelt- und Energiepolitik. Dazu nimmt es Einfluss gegenüber dem Bund, den anderen Ländern und ausländischen Staaten sowie auf der Ebene der Europäischen Union wie auch im Bereich der Landespolitik. Als oberste Landesbehörde hat es folgende Lenkungsaufgaben:
Das Ministerium befasst sich mit grundsätzlichen und strategischen Aufgaben des Umweltschutzes, insbesondere mit der Erstellung und Umsetzung des Umweltplans Baden-Württemberg, der Kooperation mit Kommunen und gesellschaftlichen Gruppen, der Förderung von Umweltmanagementsystemen und der lokalen Agenda 21.
Die angewandte Umweltforschung schafft die wissenschaftliche Basis für umweltpolitische Entscheidungen und zeigt Methoden zur Sicherung der ökologischen Lebensgrundlagen auf. Die Umweltbildung vermittelt Informationen, die ein ökologisches Grundwissen schaffen. Mit neuen Ansätzen moderner Umwelttechnologien und neuer Umwelttechniken werden umweltschonende Verfahren in der Industrie eingeführt.
Beim Klimaschutz schützt sich das Land vor den gravierendsten Folgen des Klimawandels und leistet seinen Beitrag zum globalen Klimaschutz. Das Land plant ein neues Integriertes Klimaschutz- und Energiekonzept. Bei der Stromerzeugung sollen die erneuerbaren Energien zügig ausgebaut werden, ein Schwerpunkt liegt in der Erhöhung der Windkraftkapazitäten. Beim Heizen und der Warmwasserbereitstellung müssen vermehrt erneuerbare Energien genutzt und die Häuser gedämmt werden. Dies ist auch ein Beitrag zu mehr Sicherheit bei der Energieversorgung und zur Beschäftigung im Inland. Hinsichtlich des unvermeidlichen Klimawandels ist eine Anpassung wie z.B. die Auslegung von Hochwasserschutzanlagen nötig.
Im zentralen Aufgabenfeld der Abfallwirtschaft formuliert das UM die politischen Leitlinien und Ziele einer umweltverträglichen Abfallpolitik und legt die Grundlagen dafür, dass auch langfristig eine Abfallbeseitigung gewährleistet ist, die den Ansprüchen des Umweltschutzes gerecht wird und gleichzeitig für die Bürger kostengünstig bleibt.
. Bei Produktsicherheit und technischem Verbraucherschutz ist das Ministerium zuständig für die Organisation der Marktüberwachung, die untersucht, ob Produkte den sicherheitsrelevanten Vorschriften entsprechen.
Zum Bereich Wasser und Boden gehört der Schutz dieser Ressourcen vor Belastungen einschließlich der Sicherung ihrer Nutzungen. Handlungsziele sind die Reinhaltung von Grund- und Oberflächenwasser. Neben der Vorsorge gegen Schädigungen geht es um eine nachhaltige Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen und – z.B. bei der Altlastensanierung – um die Beseitigung bereits eingetretener Schäden. Zu den hergebrachten wasserwirtschaftlichen Aufgaben gehören eine für die Allgemeinheit unerlässliche, am Stand der Erkenntnisse orientierte Abwasserbeseitigung und die öffentliche Wasserversorgung mit sauberem Wasser. In besonderem Maße ist die Wasserwirtschaft dem Ziel verpflichtet, einen guten ökologischen Zustand der Gewässer, der auch Pflanzen und Tiere im Gewässer einschließt, zu bewahren oder wieder zu erreichen. Ein wirksamer Hochwasserschutz soll Menschen und Sachwerte schützen aber auch die Belange der Ökologie integrieren.
Die Energiepolitik umfasst die strategische Planung für einen umweltverträglichen Energiemix, wobei Klimaschutz, Versorgungssicherheit und bezahlbare Preise in ein ausgewogenes Verhältnis gebracht werden müssen. Energieeffizienz wird immer wichtiger. Das Thema setzt an Gebäuden genau an, wie an Produktionsverfahren in der Industrie oder dem Energiebedarf in privaten Haushalten. Die im Ministerium angesiedelte Landesregulierungsbehörde/Energiekartellbehörde ist für die Zulassung von Energieversorgern verantwortlich. Zu ihren Kunden gehören große Energieversorgungsunternehmen, Stadtwerke aber auch Inhaber einer auf dem eigenen dach installierten Photovoltaikanlage, wenn der dort erzeugte Strom ins allgemeine Netz eingespeist wird.
Das UM ist außerdem zuständig für die Aufsicht über kerntechnische Anlagen. Das Land ist Standort von zwei aktiv betriebenen Kernkraftwerksblöcken (Philipsburg, Neckarwestheim) und einem in Stilllegung befindlichen Block (Obrigheim). Zwei weitere Kernkraftwerke (Philippsburg, Neckarwestheim) befinden sich seit dem Frühjahr 2011 außer Betrieb. Zusätzlich befinden sich im Bereich des Karlsruher Instituts für Technologie kerntechnische Einrichtungen. Daneben gehören die Überwachung der Umweltradioaktivität sowie der Schutz von Personal, Bevölkerung und Umwelt vor erhöhter ionisierter Strahlung zu den Aufgaben.
Zum Geschäftsbereich des UM gehören die Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz (LUBW) in Karlsruhe sowie im ganzen Land die Gewerbeaufsicht und die Wasserwirtschaft. Im Ministerium selbst sind die Geschäftsstelle der Nachhaltigkeitsstrategie der Landesregierung, die Akademie für Umwelt- und Naturschutz und die Umweltmeldestelle der Landesregierung angesiedelt.
Das Umweltministerium ist zuständig für die Grundsatzfragen der Umweltpolitik. In diesem Rahmen nimmt es einerseits Einfluss auf Bundes- und europäischer Ebene und andererseits im Bereich der Landespolitik. Als oberste Landesbehörde hat es ein breites Spektrum an Lenkungsaufgaben:

